Deutsch-argentinisches Programm zur Förderung binationaler Studiengänge mit Doppelabschluss
Gefördert werden die Entwicklung und Etablierung von binationalen Studiengängen mit Doppelabschluss aller Fachrichtungen zwischen mindestens einer deutschen und einer argentinischen Hochschule. Die Förderung erfolgt in zwei Phasen, der Anbahnungs- und der Vollförderungsphase.
Im Deutsch-Argentinischen Programm zur Förderung binationaler Studiengänge mit Doppelabschluss sollen Fachkräfte mit interkultureller Kompetenz und Mehrsprachigkeit (Deutsch/ Spanisch) ausgebildet und dazu befähigt werden, in einem international ausgerichteten beruflichen Umfeld zu arbeiten. Dazu werden grundständige und postgraduale Studiengänge aller Fachrichtungen gefördert, die nach einem wechselweise an der deutschen und an der argentinischen Hochschule absolvierten Studienaufenthalt zum Erwerb beider nationaler Abschlüsse als Joint oder als Double Degree führen. Zudem soll ein nachhaltiger Beitrag zum Auf- und Ausbau internationaler Strukturen an den beteiligten Hochschulen, zur Stärkung des universitären Sprachunterrichts in Deutsch und Spanisch sowie zur Intensivierung des Austauschs von Lehrenden und Personal geleistet werden.
Die Förderung erfolgt in zwei Phasen, der Anbahnungs- und der Vollförderungsphase. Dabei stehen die Mobilität von Studierenden, Graduierten, Promovierenden und Dozierenden im Zentrum der Förderung.
Das Ziel der Anbahnungsphase ist die Planung und Entwicklung des gemeinsamen binationalen Studiengangs mit Doppelabschluss sowie eines (optionalen) begleitenden Forschungsprojektes. Im Rahmen der grundsätzlich 12-monatigen Anbahnungsförderung sollen die für die Vollförderung notwendigen Abkommen (allg. Kooperations- und spezifisches Abkommen über den Studiengang) abgeschlossen und durch die zuständigen Hochschulgremien gebilligt werden.
Das Ziel der Vollförderungsphase ist die Etablierung und Durchführung des gemeinsamen binationalen Studiengangs mit Doppelabschluss sowie des (optionalen) begleitenden Forschungsprojektes. Zuvor muss der Akkreditierungsprozess bei der Comisión Nacional de Evaluación y Acreditación Universitaria (CONEAU) erfolgreich durchlaufen werden. Die Dauer der Vollförderung beträgt 4 Jahre. Bei entsprechend verfügbaren Mitteln kann die Förderung bei Bachelor- und Masterstudiengängen um 2 und bei Promotionsprogrammen um 4 Jahre verlängert werden. Im Anschluss kann eine Folgeförderung um weitere 4 Jahre beantragt werden.
Die Antragsfrist der vergangenen Ausschreibung endete am 2. Mai 2023.