Rahmenabkommen zwischen der Hochschulrektorenkonferenz (HRK) und dem Consejo Interuniversitario Nacional (CIN) und dem Consejo de Rectores de las Universidades Privadas (CRUP)
Am 04. März 2015 unterzeichneten die HRK und ihre beiden argentinischen Counterparts CIN (Consejo Interuniversitario Nacional – der Rat der öffentlichen Universitäten) und CRUP (Consejo de Rectores de Universidades Privadas – der Rat der privaten Universitäten), in dem gemeinsamen Bestreben, die Hochschulzusammenarbeit zwischen Deutschland und Argentinien weiter zu fördern, ein deutsch-argentinisches Rahmenabkommen.
Die HRK ist somit der erste europäische Partner, mit dem Argentinien nach der europäischen Studienreform eine bilaterale Vereinbarung zu Anerkennungsfragen im Hochschulbereich abschließt.
Die Unterzeichnung des Abkommens ist ein wichtiger Schritt in Richtung des gemeinsamen Ziels die akademische Mobilität zwischen den Hochschulen beider Länder im Studienbereich, in der Lehre und in der Forschung zu erhöhen. Gleichermaßen bedeutet sie einen großen Fortschritt in Hinblick auf gemeinsame Aktivitäten und Vorhaben von argentinischen und deutschen Hochschulen, zu denen u.a. der Aufbau von binationalen Studiengängen mit Doppelabschluss im Rahmen des Deutsch-Argentinischen Hochschulzentrums (DAHZ-CUAA) zählt.
Das Abkommen gibt Empfehlungen zur Anerkennung von akademischen Graden und Qualifikationen und zur Zulassung von deutschen und argentinischen Graduierten zum Masterstudium bzw. zur Promotion. Dabei bietet es sowohl Hilfestellung für Studierende, die einen Teil ihres Studiums in Deutschland oder Argentinien absolvieren möchten, als auch für die Hochschulen beider Länder, die sich an den gegenseitigen Empfehlungen orientieren können.
Den Text des Rahmenabkommens können Sie auf den Internetseiten der HRK nachlesen oder von dort direkt als pdf herunterladen: auf Deutsch, auf Englisch, auf Spanisch.